Puffpaff klärt auf! Drucken E-Mail
Dienstag, den 21. Dezember 2010 um 09:29 Uhr

Ein Anwalt über die Irrungen und Wirrungen im Rechtsalltag!

Über Zuchthäuser, abgeschlagene Körperteile und andere moderne Strafen.

Auch wenn wir uns seit der Antike bis über das Mittelalter darin, wie wir auf Missetaten unserer Mitmen-schen reagieren, nicht großartig weiterentwickelt haben, die Art und Weise der Strafen, ist schon einem einfallsreichen Wandel der Justiz unterzogen.
Im Mittelalter waren die Spiegel-strafen total in. Das heißt, die Tat kennzeichnete die Strafe. Dem Dieb schlug man die Hand ab. Dem Lügner und Betrüger spaltet man die Zunge. Überhaupt, konnte man sich gar nichts anderes als angemessene Reaktion auf ein Vergehen vor-stellen, als zu schlagen, zu brand-marken, zu verstümmeln oder sonst wie körperlich zu peinigen. Die Leibesstrafe war das Maß aller Dinge. Kein Wunder, dass man dann die mit der Neuzeit (im Jahre 1602 eröffnete das erste Deutsche in Bremen) aufkommenden Zucht-häuser als eher moderne soziale Einrichtungen ansah.
Sich die Mühe machen, Menschen einzusperren, zu überwachen und zu ernähren, war nichts, was bis dahin so in die Zeit gepasst hätte. Die Kerker, die man aus dem Mittelalter kannte, waren eigentlich nur das, was wir heute freundlich mit Untersuchungshaft beschreiben würden. Wurde der Delinquent vor 500 Jahren ertappt, war die Festnahme die nötige Folge. Im Kerker, in den man ihn warf, hatte er dann, auf seine richterliche Aburteilung zur Leibesstrafe zu warten.
In den Zuchthäusern der Neuzeit rückte aber langsam der Besserungsgedanke in den Vordergrund. Hier wurde Gesindel, dass sich sein Geld auf unehrenhafte Weise verdiente, genau so wie "herren-lose" Frauen, Bettler, Prostituierte, die es zu bessern galt, nach dem Verständnis der Zeit resoziali-sierten Therapien durch Zwangs-arbeit unterzogen.
Nun gut, heute hat der Resoziali-sierungsgedanke die Oberhand gewonnen. Aber nach wie vor, kennt das deutsche System des Erwachsenenstrafrechts allein die Verhängung einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe als Reaktion auf einen strafrechtlichen Fehltritt.

In diesem Sinne, bleiben Sie über die Weihnachtsfeiertage lieber brav artig.

Ihr Björn Puffpaff

 
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