Sparkasse Oder-Spree steht zu ihren Kunden Drucken E-Mail
Mittwoch, den 28. Oktober 2009 um 15:23 Uhr
 

Mit seinem gestrigen Urteil hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung (AZ: XI ZR 225/08) aus dem Jahr 2007 erweitert und klargestellt, dass auch Sparkassen Kredite ihrer Kunden an andere Geldinstitute verkaufen dürfen. Ein Ehepaar aus Schleswig Holstein hatte gegen ihre Sparkasse geklagt und bekam nun mit diesem Urteil durch den BGH kein Recht. Vielmehr stellte der BGH fest, dass das Bankgeheimnis der Abtretung von Darlehensforderungen nicht entgegensteht. Das damalige Urteil bezog sich zwar auf Privatbanken, es sei aber kein Grund erkennbar, warum öffentlich-rechtlich organisierte Sparkassen in dieser Frage anders behandelt werden sollten, entschied der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. BGH-Zivilsenat.

 

Der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Oder-Spree, Friedrich Hesse, stellt zu diesem Urteil fest: „Der BGH hat mit seinem Urteil nun auch den Sparkassen ein Recht zugebilligt, das den Privatbanken bereits mit einem früheren Urteil eingeräumt wurde. Das spielt aber für unsere Sparkasse überhaupt keine Rolle, denn wir stehen zu unserer bereits mehrfach getroffenen Aussage, dass ein Forderungsverkauf für uns nicht in Betracht kommt“. Hesse betont weiter, dass Kunden, die sich vertragstreu verhalten oder bei Zahlungsschwierigkeiten mit der Sparkasse neue Vereinbarungen bzw. Lösungen suchen, sicher sein können, dass ihre Kredite nicht an Dritte verkauft werden.

 

Grundsätzlich zielt die Geschäftphilosophie von Sparkassen darauf ab, langfristige Kundenbeziehungen aufzubauen und zu pflegen. Dafür stehen die Sparkassen mit persönlicher Beratung und einem breiten Finanzdienstleistungsangebot ein. Sparkassen sind an einer langfristigen Partnerschaft mit ihren Kunden interessiert und begleiten sie auch in schwierigen Zeiten.

 

Ihre Sparkasse Oder-Spree

 
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