Stadt Beeskow enttäuscht von Wirtschaftsminister Christoffers Drucken
Donnerstag, den 27. Januar 2011 um 17:01 Uhr
Aus Anlass der gestrigen Sitzung des Regionalen Erkundungsbeirats zur Thematik CCS und des heutigen MOZ-Artikels auf Seite 1 erklärt der Bürgermeister der Stadt Beeskow Frank Steffen: 

1. Statement / Ankündigungen des Wirtschaftsministers Christoffers

Im Rahmen der gestrigen Sitzung wurde erklärt, der Hauptbetriebsplan für den Raum Beeskow sei vom LBGR geprüft und für genehmigungsreif befunden worden. Der Hauptbetriebsplan wurde indes noch nicht genehmigt (Stand: 26.01.2011). Um schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen, soll nach Vorstellung des MWE das derzeit von der Stadt Beeskow und vom Wasser- und Abwasserverband Beeskow und Umland (WAZV) begonnene Klageverfahren im Wege eines Eilverfahrens vorab geklärt werden.

Gemeint ist hiermit, dass das LBGR – so der Wunsch von Herrn Christoffers – die sofortige Vollziehung der Erkundungsgenehmigung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO anordnen soll. Dann hätten ein Widerspruch und die nun bereits rechtshängigen Klagen von Beeskow und dem WAZV keine aufschiebende Wirkung mehr. Der Hauptbetriebsplan könnte vom LBGR erlassen werden.

Von Interesse dürfte sein, dass gemäß § 80 Abs. 3 VwGO das "besondere (!) öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung" schriftlich zu begründen ist. Wichtig ist, dass eben besondere Gründe vorliegen müssen, die über das so genannte Erlassinteresse hinausgehen.

Die Stadt Beeskow sieht keine besonderen Gründe für den Sofortvollzug. Der Umstand, dass nach Anordnung der sofortigen Vollziehung der Hauptbetriebsplan „eingeschoben“ werden soll, zeigt gerade auf, dass es nicht (nur) um Rechtssicherheit, sondern um das Durchpeitschen des Erkundungsverfahrens geht. Für das angestrebte Eilverfahren ist die Genehmigung des Hauptbetriebsplans überhaupt nicht erforderlich.

Die Stadt wird in den nächsten Tagen in Abstimmung mit der beauftragten Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll über ihre weitere juristische Vorgehensweise entscheiden.

2. Ablehnung der Erkundungsmaßnahmen durch den Beirat

Der Beirat hat gestern mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss gefasst hat:

"Der Erkundungsbeirat sieht in der Erkundung nach bisherigen Maßstäben kein geeignetes Verfahren zur Vorbereitung eines möglichen Endlagers. Der Erkundungsbeirat erwartet unter diesem Vorzeichen vom Wirtschaftsministerium und vom Präsidenten des LBGR, dass eine Genehmigung des Hauptbetriebsplans und der Sonderbetriebspläne erst dann erteilt wird, wenn geeignete Ergänzungen das Erkundungskonzept qualifizieren."

Der Beirat hat hiermit klar zum Ausdruck gebracht, dass die ersichtlichen Erkundungsbestrebungen als unzureichend anzusehen sind, um den Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.

 

3. Stadt Beeskow prüft Ausstieg aus Erkundungs-Beirat

Die Stadtverordnetenversammlung Beeskow wird am 16.02.2011 darüber beraten und entscheiden, ob die Stadt sich weiterhin an den Beratungen des Erkundungsbeirates beteiligt. Mit seiner Entscheidung zum Sofortvollzug und der geplanten Genehmigung des Hauptbetriebsplanes hat der Minister den von ihm selbst angekündigten Weg des Dialogs verlassen und deutlich gemacht, dass ihm die Meinung des Beirates nicht wichtig ist. Das ist ein klares politisches Signal an die von einer möglichen Speicherung betroffenen Kommunen und die dort lebenden Menschen. Obwohl der Beirat in zwei Sitzungen Bedarf zur Nachbesserung des Erkundungskonzeptes angemahnt hat, hat der Minister dies lediglich zu Kenntnis genommen, aber in seine Abwägung nicht mit einbezogen. Unter diesen Umständen ist der Beirat eine Farce und nicht geeignet, um die betroffenen Regionen angemessen zu beteiligen.

4. Grundsätzlicher Dialog zu CCS erforderlich

Ein gesellschaftlicher Dialog über Sinn und Zweck und über die Risiken der Speicherung von CO2 erscheint dringend geboten. Letztlich muss die Frage beantwortet werden, weshalb wir in Deutschland und Europa Treibhausgase unter die Erde pressen wollen, statt ihre Entstehung zu verhindern.