Puffpaff klärt auf: Drucken E-Mail
Freitag, den 21. Januar 2011 um 09:04 Uhr

Über nadelnde Weihnachtsbäume, nicht abgelaufene Gewährleistungsfristen und
das Recht auf Umtausch.
Haben Sie Ihren Weihnachtsbaum auch schon umgetauscht? Nein? Warum denn nicht? Sie wissen doch: die allgemeine Gewährleistungsfrist dauert 2 Jahre und ein Baum ohne Nadeln ist einwandfrei als mangelhaft anzusehen. Also, nichts wie auf zum Verkäufer und das Geld zurückholen. Jetzt meinen Sie, das kann doch aber nicht sein. Na schauen wir mal, was das geltende Kaufrecht dazu sagt.
Richtig ist, dass die Gewähr-leistungsfrist 2 Jahre beträgt. Das zumindest bei Neuwaren. Bei Gebrauchtwaren kann diese Frist immerhin bis auf 1 Jahr verkürzt werden. Und als neu kann man sicher Weihnachtsbäume, die ja oft schon Monate vor dem Fest gefällt werden, beim besten Willen nicht mehr ansehen. Na ja, Gebrauchtware wird etwas aber nicht durch sein Alter, sondern durch seine vorhergehende Nutzung.
Und ich hoffe doch nicht, dass mein Weihnachtsbaum letztes Jahr schon in Ihrem Wohnzimmer stand. Die Frist für den Umtausch scheint noch nicht abgelaufen zu sein. Vielleicht scheitert es ja an der Mangel-haftigkeit. Mangelhaft ist eine Ware, wenn ihre s.g. Istbeschaffenheit von der Sollbeschaffenheit abweicht. Na, saftig grün soll ein Weihnachts-baum doch sicher sein. Tatsächlich ist er jetzt trocken und nadelfrei, wenn das keine Abweichung von der Sollbeschaffenheit ist! Ergo klappt das mit der Mangelhaftigkeit auch.
Aber an einer anderen -oft übersehenen- Vorraussetzung der Gewährleistung scheitert es dann doch. Der Verkäufer haftet nämlich nicht etwa dafür, dass eine Ware 2 Jahre lang mangelfrei bleibt. Er haftet immer nur dafür, dass die Ware bei Übergabe frei von Mängeln war. Bei Übergabe war der Baum, den Sie mühevoll auswählten, aber sicher saftig grün. Somit war er da mangelfrei. Umtausch scheidet aus.
Anders könnte es nur aussehen, wenn Sie so daneben gegriffen haben wie ich.
Mein wenige Tage vor Weihnachten erworbenes Prachtstück, ergraute oder besser erbraunte schon Heiligabend.
Hier kann es sein, dass der Baum tatsächlich bereits bei Übergabe mangelhaft war. Und eine andere Vorschrift erleichtert dem Verbraucher den Umtausch.
Zeigt sich ein Mangel nämlich bereits in einer Zeit bis 6 Monate nach der Übergabe, wird das Vorliegen des Mangels bereits bei Übergabe gesetzlich vermutet. Also, nichts wie auf zum Verkäufer.
Ihr Björn Puffpaff

 
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