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Mittwoch, den 04. August 2010 um 14:18 Uhr

Jahrelanges Renovieren
Wer eine Immobilie anschafft, um sie zu vermieten, kann auch die Renovierungskosten steuerlich geltend machen; ggf. über längere Zeit. Ist die Renovierung allerdings nach vier Jahren noch nicht abgeschlossen, darf das Finanzamt die Vermietungsabsicht anzweifeln. Für bereits gewährte und weiterhin eingeplante steuerliche Vorteile kann dies schwer wiegende Folgen haben.
BLB- Tip:
Die Steuerspareffekte für Vermieter sind nicht selten beachtlich. Zu beachten sind umso genauer alle Regeln, die in diesem Zusammen-hang gelten – insbesondere, wenn Mieteinnahmen über längere Zeit ausbleiben.
Wir helfen Ihnen, sofern Beratungs-befugnis besteht.
Sprechen Sie uns an.

Steuerfreie Mahlzeiten
Wenn der Arbeitgeber Ihr Essen spendiert, ist das großzügig von ihm und kostenfrei für Sie, doch steuerfrei ist es nicht.
Im Steuerrecht hat allerdings fast jede Regel ihre Ausnahmen und ständig neue Urteile gibt’s gratis dazu. Beim Thema Essen und Steuern kann es neuerdings auf Ihren Beruf ankommen.

BLB-Tip:
Lassen Sie sich von uns – nicht allein zum Thema geldwerte Vorteile, sondern rundum – beraten.

Nähere Informationen, auch zur Beratungsbefugnis, erhalten Sie auch unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 - 5644 252
Beratungsstelle Antje Leinert
Schwalbenstraße 7a
15848 Tauche/OT Lindenberg
( (033677) 80 194

 
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