Puffpaff klärt auf: Drucken
Montag, den 05. Juli 2010 um 08:12 Uhr
Ich will Ihnen heute etwas erzählen, was Ihnen sicher fremdartig vorkommen mag. Sie werden es dann fast nicht glauben, dass es trotzdem so realer Rechtsalltag ist. Es geht darum, was eigentlich ein Eigentümer ist und wie man es wird. Außen vor lasse ich mal das mit den Grundstücken. Das geht anders. Mit Grundbuch und so.
Eigentümer aller anderen Dinge wird man auf eine fast skurrile Art. Man muss sie tatsächlich übergeben bekommen haben. Nicht ohne und nicht eher. Wenn man (Gebender und Übernehmender) sich dann noch während der Übergabe einig ist, dass das Eigentum übergehen soll, ist es passiert. Der Übernehmende kann es nun (aber eben auch erst jetzt) sein Eigen nennen.
Testfrage: Wird man durch Erklärung der Schenkung oder Kaufvertrag bzw. Bezahlung schon Eigentümer? Nein, natürlich nicht. Es ist ja nichts übergeben worden. Lässt man das antiquare Buch nach der Bezahlung beim Händler noch stehen, um es später zu holen und dieser gibt es inzwischen an einen anderen Interessenten, hat man Pech. Eigentümer des Buches ist dieser geworden. Mehr als Geld zurück ist dann nicht.
Sagt Oma, sie schenkt mir ihre antike Pendeluhr. Bevor ich Oma aber einen Besuch abstatte, beschwatzt mein Vetter sie und nimmt das gute Stück gleich mit. Er hat tatsächlich übernommen, also ist es seine. Drum lieber nicht zu lange warten mit dem Besuch.
Bleibt noch die Frage, was ein Eigentümer eigentlich ist? Man hat erkannt, das man das gar nicht positiv definieren kann. Da hilft sich die Juristerei mit einer Krücke. Eigentümer ist, wer das Eigentum am Gegenstand wirksam übertragen darf. Das ist der sogenannte Verfügungsbefugte. Diese Theorie funktioniert auch.
Schauen Sie sich einfach mal um, welche Gegenstände aus Ihrer Umgebung Sie veräußern könnten. Genau das ist das, was Ihr Eigentum ist.
Ihr Björn Puffpaff