Kreis der Anspruchsberechtigen in der Schülerbeförderung Drucken
Montag, den 14. Juni 2010 um 08:24 Uhr
 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.03.2010 eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Oder-Spree beschlossen.
Nunmehr besteht für alle Schülerinnen und Schüler des Landkreises Oder-Spree die Möglichkeit, an der Schülerbeförderung teilzunehmen.

Kostenlos erfolgt die Beförderung zur und von der zuständigen bzw. nächsterreichbaren Schule in öffentlicher Trägerschaft allerdings weiterhin nur, wenn entsprechende Entfernungskilometer zwischen dem Elternhaus und dieser Schule überschritten werden.
Bei Grundschulen müssen
2 km, für den Besuch der Klassen 7 bis 10 3,5 km und ab Klasse 11 5 km einfache Wegstrecke überschritten werden.

Schülerinnen und Schüler, deren Weg zwischen Elternhaus und Schule diese Entfernungskilometer nicht überschreitet, sind ab dem Schuljahr 2010/2011 aber nicht mehr von der Schülerbeförderung des Landkreises Oder-Spree ausgeschlossen.
Sofern ein Eigenanteil von monatlich 5,00 Euro entrichtet wird und die Beförderung für mindestens sechs aufeinander folgende Monate erfolgt, besteht auch für diese Schülerinnen und Schüler ein Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten.

Wird eine andere als die zuständige bzw. nächsterreichbare Schule gewählt, kann die Zahlung eines monatlichen Differenzbetrages erforderlich sein.

Weitere Informationen zu den Neuerungen erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen des Amtes für Bildung, Kultur und Sport des Landkreises Oder-Spree (Telefon 03366 35-1462, -1456, -1457).