Kreis der Anspruchsberechtigen in der Schülerbeförderung |
Montag, den 14. Juni 2010 um 08:24 Uhr |
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.03.2010 eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Oder-Spree beschlossen. Nunmehr besteht für alle Schülerinnen und Schüler des Landkreises Oder-Spree die Möglichkeit, an der Schülerbeförderung teilzunehmen. Kostenlos erfolgt die Beförderung zur und von der zuständigen bzw. nächsterreichbaren Schule in öffentlicher Trägerschaft allerdings weiterhin nur, wenn entsprechende Entfernungskilometer zwischen dem Elternhaus und dieser Schule überschritten werden. Schülerinnen und Schüler, deren Weg zwischen Elternhaus und Schule diese Entfernungskilometer nicht überschreitet, sind ab dem Schuljahr 2010/2011 aber nicht mehr von der Schülerbeförderung des Landkreises Oder-Spree ausgeschlossen. Weitere Informationen zu den Neuerungen erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen des Amtes für Bildung, Kultur und Sport des Landkreises Oder-Spree (Telefon 03366 35-1462, -1456, -1457).
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