Puffpaff klärt auf: Drucken E-Mail
Dienstag, den 08. Juni 2010 um 10:43 Uhr
Über junge Liebe,
heiratswillige Teenager und ohnmächtige Eltern.
Ich habe mal nachgeschaut wie das früher war, kurz nachdem der deutsche Kaiser unser BGB um 1900 in Kraft gesetzt hatte:
Der zukünftige Ehemann musste volljährig sein (was damals absolvierte 21 Lebensjahre voraussetzte), wogegen für die Braut ein Alter von 16 Jahren als vollkommen aus-reichend erachtet wurde. Eine Hürde war allerdings noch zu nehmen: Die Zustimmung des Vaters des minderjährigen Mädchens war noch einzuholen. Wohl gemerkt, die des Vaters, nicht etwa der Mutter. Nun ja, seitdem hat sich einiges geändert und das BGB des öfteren modifiziert. Aber wie ist das heute? Muss heute auch die Braut volljährig sein oder genügt weiter ein Einverständnis der Eltern und auch Jugendliche dürfen heiraten?
Tatsächlich müssen auch heute nicht beide Ehepartner volljährig sein. Ist ein/e Partner/in 18 Jahre (egal ob der Mann oder die Frau), braucht der/die andere nur wenigstens 16 Jahre alt zu sein. Und um die Hand bei den Eltern muss der/die Volljährige auch nicht etwa mehr anhalten.
Denn die Zustimmung der Eltern erfordert die Heirat auch eines Minderjährigen nicht mehr. Statt-dessen muss die Zustimmung von jemand anderem eingeholt werden. Das Familiengericht muss zustimmen. Es kann die Zustimmung aber nur verwehren, wenn eine Gefährdung des Wohls des minder-jährigen Parts zu erwarten ist. Zur Beantwortung der Frage einer eventuellen Gefährdung werden dann auch die Eltern wenigstens angehört. Womit sie wenigstens nicht ganz ihr Recht auf Einflussnahme auch in diesen modernen Zeiten verlieren.
Liegt aber keine erkennbare Gefährdung des minderjährigen Mannes oder der minderjährigen Frau vor, ist die Zustimmung durch das Gericht zu erteilen.
Also, passen Sie gut auf, mit wem Ihre Sprösslinge so Umgang haben.
Ihr Björn Puffpaff
 
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