Puffpaff klärt auf: Drucken
Donnerstag, den 11. März 2010 um 18:10 Uhr
Über die Probleme bei der Verfolgung von Verkehrsver-stößen und warum es Sinn machen kann, das Fahrzeug auf den Partner zuzulassen.
Es ist ein zweischneidiges Schwert. Klar, kann man der Raserei auf unseren Straßen nicht ungebremst Vorschub leisten.
Geschwindigkeitskontrollen sind sinnvoll und nötig. Nur zum einen weiß jeder, der Auto fährt, wie schnell man einfach mal ohne jede böse Absicht „drüber“ ist. Und zum anderen hat auch so manche Kommune entdeckt, dass mit den Blitzern ganz nett der Gemeinde-haushalt aufzubessern ist. Das gleicht dann wirklich schon moderner Wegelagerei. Aber Gesetz ist Gesetz und wenn der Brief mit dem misslungenen Foto ins Haus flattert, hilft kein Jammern.
Mal gibt es gleich ein freundliches Verwarngeldangebot oder es kommt nur eine sogenannte Anhörung, an welche sich dann das Bußgeld-verfahren anschließt. Zunächst anhören wird die Behörde, wenn der Fahrer auf dem Foto offensichtlich – beispielsweise wegen des schon vom Gesicht her erkennbar ab-weichenden Geschlechts – nicht der angeschriebene Halter sein kann. Richtig, man erkennt die Ehefrau: „Liebling, Du hast hier Post bekommen!“ ist nicht nur ehe-taktisch die vollkommen falsche Reaktion.
Auch rechtlich hat man nämlich zu Gunsten seiner Ehefrau wie zu Gunsten weiterer naher Verwandter nach § 52 StPO ein Zeugnis-verweigerungsrecht. Man muss die Liebste also gegenüber der Verfolgungsbehörde nicht an-schwärzen.
Soll doch diese selbst innerhalb der kurzen Verjährungsfrist für Ver-kehrsordnungswidrigkeiten heraus-bekommen, wer auf dem Foto zu sehen ist.
So genügt es in solchen Fällen durchaus, anzugeben, man sei nicht gefahren und habe über der Person, welche den Verstoß begangen haben könnte, das Recht zu schweigen und schweigt sich eben weiter einfach aus.
Die Angst, nun ein Fahrtenbuch aufgedrückt zu bekommen, wäre in diesem Fall unbegründet. Nur, wenn der Halter nicht weiß, wer sein Fahrzeug zur Tatzeit führte, ist eine derartige Auflage in aller Regel erlaubt. Aber das weiß der Halter in diesem Fall ja ganz genau und teilte den Grundsatz dieses Wissens der Behörde auch entsprechend mit.
Ihr Björn Puffpaff