Notzeiten für Schalenwild festgelegt Drucken E-Mail
Freitag, den 15. Januar 2010 um 15:58 Uhr
Der Landrat des Landkreises Oder-Spree als untere Jagdbehörde hat bis auf Widerruf die Notzeiten für Schalenwild im Landkreis Oder-Spree gemäß § 23 Bundesjagdgesetz i.v.m. § 41 Abs. 4 Landesjagdgesetz Brandenburg festgelegt.

Eine Erhaltungsfütterung des Schalenwildes ist somit erlaubt. Für wiederkäuendes Schalenwild darf nur Rauh- und Saftfutter verwendet werden, der Einsatz von Kraftfutter ist untersagt.

Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet durch geeignete Maßnahmen für den Zugang des Wildes zur natürlichen Äsung zu sorgen. Während der Notzeit ist der Abschuss im Umkreis von 200 m von Kirrungen und Fütterungen verboten.

Bewegungsjagden dürfen während der Notzeit nicht durchgeführt werden.

 

 

 
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