Bau- und Architektenrecht-auch Frauensache Drucken E-Mail
Montag, den 11. Mai 2009 um 08:30 Uhr

Frau Rechtsanwältin Nadia Lelewel von der Beeskower Kanzlei Berndt & Partner hat erfolgreich den Lehrgang für Bau- und Architekten-recht absolviert und ist berechtigt, in Kürze die Bezeichnung Fachanwäl-tin für Bau- und Architektenrecht zu führen, eine seit 2005 neu eingeführte Fachanwaltsbe-zeichnung.
Die Kanzlei Berndt & Kollegen ist seit vielen Jahren u.a. schwerpunkt-mäßig im Bereich des Bau- und Architektenrechts tätig. Die Berechtigung, die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Archi-tektenrecht zu führen, beruht auf dem geprüften Nachweis der besonderen Kenntnisse in diesem Fachbereich zum einen durch schriftliche Prüfungen, zum anderen durch den Nachweis einer bestimmten Anzahl praktischer Fallbearbeitungen innerhalb der letzten 3 Jahre. Die Fortbildung durch Teilnahme an Fach-seminaren ist für den Fach-anwalt verpflichtend.

Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, dürfen als zusätzliche Berufs-bezeichnung den Titel eines Fachanwalts führen. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechts-anwaltskammer verliehen und richtet sich nach den Bestimm-ungen der Fachanwaltsordnung (FAO).
Ulrike Köhler
 

 
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