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Dienstag, den 14. April 2009 um 12:42 Uhr

„Eltern haften für ihre Kinder.“

Schon mal irgendwo gehört oder gelesen?
Bestimmt. Aber: Ha, von wegen. Der Satz selbst ist zwar nicht falsch. Doch wie so oft, liegt die entscheidende Wahrheit darin, was in dem Satz weggelassen wurde.  Dem Wortlaut des Satzes entsprechend ist es schon richtig, Eltern haften sogar in zweierlei Hinsicht für ihre Sprösslinge. Zum einen müssen Sie für das Gerade stehen, was die Kleinen anstellen. Aber auch für das, was ihren Kindern geschieht, wenn sie nicht ordentlich auf den Nachwuchs aufpassen. Verletzt Vater oder Mutter die Aufsichtspflicht, weil sie nicht darauf achteten, dass ihr Kind nicht das kochende Wasser vom Herd reißen konnte, sind sie ihrem Kind für den hierdurch erlittenen Schaden ebenfalls ersatzpflichtig. Aber die vorhergehende Aussage weist auch genau auf das hin, was dem Eingangssatz fehlt. Er müßte nämlich richtig heißen: „Eltern haften für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.“
Eltern haften nämlich nicht per se für das, was ihre Kinder anstellen. Für die Tochter, welche das unterste Glas aus der Gurkenglaspyramide im Supermarkt zieht, oder für den Bengel, der den Fußball in Nachbars Fenster schießt, hafte ich nur, wenn mir vorgeworfen werden kann, ich hätte besser aufpassen müssen. Dabei kann aber niemand verpflichtet werden, in Art „Big Brother“, eine 24h Observation für seine Kinder zu veranlassen. Mit zunehmender Reife können die Heranwachsenden natürlich auch mehr und mehr sich selbst überlassen werden, ohne dass die Eltern für alles verantwortlich gemacht werden können, was diese vielleicht in dieser Zeit anstellen. Selbst haften die Kinder übrigens auch erst uneingeschränkt, wenn sie das 18 Lebensjahr vollendet haben.
Frohe Ostern.

Ihr Björn Puffpaff

 
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